FAQ Masterarbeit

Kaum hat man mit dem Master-Studium begonnen, steht sie ein paar Seminare später mir nichts dir nichts vor der Tür: die Masterarbeit! Dann kommen bei dir bestimmt viele Fragen auf ...
Wir wollen auf dieser Seite die häufigsten Fragen rund um das Thema Masterarbeit zusammenfassen und natürlich auch so gut wie möglich beantworten!

Bitte berücksichtigt, dass es sich hierbei lediglich um Tipps handelt und wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit stellen – es gelten immer die offiziellen Seiten bzw. Prüfungsordnungen der Uni und im Zweifelsfall nicht das, was wir euch hier an Informationen bereit stellen!

Auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie versuchen wir die Antworten immer so aktuell wie möglich zu halten. Wenn ihr noch eine unbeantwortete Frage zur Masterarbeit habt und diese hier aufgenommen werden soll, dann schreibt uns gerne: masterkjm.blog@uni-erfurt.de

Für ein Thema für eure Masterarbeit solltet ihr euch im Vorfeld einige Gedanken machen und alle Eventualitäten abklären - schließlich müsst ihr euch mit diesem Thema auch fünf Monate beschäftigen ...

Vielleicht gibt es ja einen Themenschwerpunkt, der euch besonders interessiert und zu dem ihr mehr herausfinden wollt. Ihr könnt z.B. an das Thema eurer Bachelorarbeit anknüpfen und dieses aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive auf Kinder und Jugendliche oder aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive auf bestimmte mediale Aspekte beziehen - oder ihr wählt ein ganz anderes Thema, das vielleicht Teil eines Seminars war und euch besonders interessiert und angesprochen hat?

Für mögliche Themenfelder könnt ihr euch auch in Überblickswerken oder z.B. in den KIM- oder JIM-Studien des Medienpädagogischen Forschungsverbundes SüdWest inspirieren lassen - oder vielleicht trendet ja auch gerade ein Thema auf Instagram oder TikTok, welches ihr genauer unter die Lupe nehmen wollt? Darüber hinaus solltet ihr euch über den theoretischen Hintergrund eurer Arbeit im Klaren sein, also auf welchem theoretischen Modell oder auf welchen Konzepten eure Arbeit basieren soll (Theorien aus der Erziehungswissenschaft, der Kommunikationswissenschaft, Sozialwissenschaft, Medienpädagogik, usw. z.B. Medienkompetenzmodell von Baacke, Sozialisationskonzept von Hurrelmann, etc.)

Zudem könnt ihr euch überlegen, was das Ziel eurer Arbeit sein soll: die Entwicklung eines Modells oder eines medienpädagogischen Konzepts - auch hier gibt es viele verschiedene Ansätze, die ihr gerne mit eurem:eurer Betreuer:in besprechen könnt.

Überlegt euch auch, auf welche Zielgruppe ihr euch in eurer Arbeit fokussieren wollt, z.B. Kita- oder Vorschulkinder, Grundschulkinder, Jugendliche, Eltern, Senior:innen, pädagogische Fachkräfte, etc.

Dementsprechend solltet ihr auch die Methode an die von euch gewählte Zielgruppe anpassen: Hier stehen euch qualitative oder quantitative Methoden zur Verfügung, oder ihr strebt einen Mix aus beiden Forschungsmethoden im Sinne der mixed methods an. Überlegt euch auch aus organisatorischen/zeitlichen Gründen, ob ihr einen Pretest in eure Arbeit integrieren wollt oder nicht.

Bei der Wahl der Methode könnt ihr auch schon einmal an die Auswertung denken. Wie umfangreich diese ausgestaltet werden soll, könnt ihr dann mit eurem:eurer Betreuer:in besprechen (s. auch "23. Wie umfangreich muss die Auswertung bei einer quantitativ angelegten Masterarbeit sein?").

Wenn ihr ein Thema gefunden habt, kann es auch hilfreich sein, ein Exposé zu verfassen - ist aber kein Muss (s. "17. Muss ich ein Exposé schreiben?").

Für die Betreuung von Masterarbeiten benötigst du eine:n Erst- und eine:n Zweitbetreuer:in/-gutachter:in.

Prinzipiell stehen alle Personen als Erst- und Zweitbetreuer:innen/-gutachter:innen zur Verfügung, die regelmäßig Lehre im MA Kinder- und Jugendmedien anbieten.

Hier sind als "Kernteam" zuallererst

zu nennen.

Darüber hinaus können auch alle Personen, die im KJM-Master regelmäßig lehren, deine Arbeit betreuen:

z.B.

Nicht nur allgemein Dozierende der Kommunikationswissenschaft wie

sondern auch Dozierende der Erziehungswissenschaft bzw. auch Projektmitarbeiter:innen wie

  • Thorsten Ziegler
  • ...

sind möglich.

Bitte denkt daran, Lehrbeauftragte, Projektmitarbeiter:innen und Honorarprofessor:innen (Daniel Hajok) haben keinen Vertrag mit der Universität Erfurt, der die Betreuung und Begutachtung von Masterarbeiten beinhaltet. Aus Interesse und Engagement übernehmen sie diese Aufgabe aber oftmals selbst. Dieses Engagement geht weit über das hinaus, was sie machen müssten (und sollten), d.h. wenn sie keine Kapazitäten haben, versucht bitte nicht sie umzustimmen - es ist ihr gutes Recht abzusagen!

Wenn du deinen Bachelor bereits an der Universität Erfurt absolviert hast (z.B. in Kommunikationswissenschaft, Erziehungswissenschaft, Psychologie, o.Ä.) und dort ein Seminar bei einem:einer Dozent:in besucht hast, der:die allerdings nicht im Master Kinder- und Jugendmedien lehrt, kann diese Person trotzdem ein:e potentielle:r Betreuer:in darstellen (hier ist auch von einer "externen" Person auszugehen (s. "3. Kann eine Masterarbeit auch von einer "externen Person" betreut werden?")).

Achte hier aber darauf, dass das Thema den Forschungsinteressen der Dozierenden entspricht, andernfalls wird die Betreuung deiner Arbeit womöglich von den jeweiligen Dozierenden abgelehnt oder die Betreuung wird dadurch erschwert.
Die Forschungsinteressen der Dozierenden erfährst du im Rahmen der Seminare oder auch auf ihren Profilseiten der Uni (s. Verlinkungen bei "2. Welche Lehrpersonen stehen für eine Betreuung/Begutachtung zur Verfügung?").

Diese Liste mit Namen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Gerade die Personen, die für ein Semester einen Lehrauftrag erhalten, können im nächsten Semester schon wieder ganz andere sein, deshalb findet ihr hier einen Überblick über die potentiellen Lehrbeauftragten und Lehrpersonen aus dem KW- und EW-Bereich:

Da es sich um ein relativ kleines Kernteam von Dozierenden handelt, die Masterarbeiten in erster Linie betreuen, kann es auch zu Kapazitätsengpässen kommen. Wenn dies der Fall ist, kannst du auch versuchen, externe Lehrpersonen oder Dozierende von anderen Universitäten als Betreuer:innen zu gewinnen, wenn diese deinem Thema gerecht werden und in die Betreuung einwilligen (s. "3. Kann eine Masterarbeit auch von einer "externen Person" betreut werden?").

Mit "extern" ist gemeint, dass die Person nicht an der Universität Erfurt angestellt ist. Darunter fallen beispielsweise Dozierende von anderen Unis oder von Unternehmen.

Aber auch gewisse Praxis-Partner:innen, die ein Seminar im Studiengang anbieten, wie z.B. Roland Lehmann von Radio TEDDY, Martin Ritter von der Thüringer Landesmedienanstalt, Peter Kroker vom KIKA etc. werden als potentielle externe Betreuer:innen gezählt.

Auch hier sollte sich das Thema deiner Arbeit an den Arbeitsinteressen der jeweiligen Personen orientieren.

Diese "externe" Person kann allerdings nur die Rolle der:des Zweitbetreuer:in übernehmen, zwei externe Personen als Erst- und Zweitbetreuer:innen sind also nicht möglich. Dementsprechend sollte eine Person die Erstbetreuung übernehmen, die fest an der Uni Erfurt angestellt ist und die Zweitbetreuung kann dann eine externe Person übernehmen.

Diese externe Person muss allerdings fachlich einschlägig sein, aus dem nahen akademischen Umfeld stammen und die notwendige Qualifikation für eine Betreuung mitbringen.

Das heißt auch, dass die Person mindestens einen Master-Abschluss besitzen muss.

Wenn du dich für eine:n externe:n Zweitbetreuer:in entscheidest, musst du diese Auswahl zuerst mit deinem:deiner Erstbetreuer:in besprechen und in einem zweiten Schritt beim Dekanat bzw. Master-Prüfungsausschuss begründen.

Das machst du mit einem Erklärungsschreiben bzw. einem schriftlichen Antrag, in dem du die Person und deren Kompetenzen kurz vorstellst, und aus dem hervorgeht, warum diese:r externe Betreuer:in die Aufgabe der Betreuung in gleichem Maße erfüllt wie eine an der Universität Erfurt angestellte Lehrperson. Diesem Schreiben muss der:die Erstprüfer:in zustimmen und unterzeichnen.

Musterschreiben (Unter "Vor der Bearbeitung - Externe Zweitprüfer:innen")

Dieses Erklärungsschreiben schickst du dann zusammen mit den Kontaktdaten des:der Zweitprüfer:in und dem Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit und deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung an Frau Klaer vom Dekanat (s. "8. Was muss ich bei der Anmeldung beachten?")

Schreibe der Person, die deine Arbeit betreuen soll, per Mail eine Anfrage, hier kannst du auch gleich ein paar deiner Überlegungen zu deiner Arbeit schildern. Sollte die Person keine Kapazitäten mehr frei haben, musst du dich nach einem:einer anderen Betreuer:in  umsehen (s. " 2. Welche Lehrpersonen stehen für eine Betreuung/Begutachtung zur Verfügung?"). Achte darauf, dass sich dein Thema, wenn möglich, an den Forschungsinteressen der Dozierenden orientiert.

Prinzipiell ist es möglich, eine Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen zu schreiben. Bezüglich der Zweitbetreuung, die ja dann eine Person aus dem Unternehmen übernimmt, musst du einige Dinge beachten (s. 3. "Kann eine Masterarbeit auch von einer "externen Person" betreut werden?").
Neben der Qualifikation der:des Zweitbetreuer:in muss auch das Ziel der Arbeit vor dem Hintergrund der Kooperation gut überlegt sein, da es in diesem Falle besonders relevant ist, dass deine Arbeit dem Unternehmen weiterhilft und daraus Empfehlungen, Richtlinien o.Ä. abgeleitet werden können.
Beachte außerdem, dass innerhalb eines Unternehmens "die Uhren manchmal etwas anders ticken" - gerade bei großen Unternehmen sind beispielsweise Entscheidungsprozesse oft langwieriger, die Akquise von Mitarbeiter:innen kann sich dadurch verzögern, etc. Oft kann es auch schwierig sein, ein wissenschaftliches Thema, welches die Masterarbeit in gewissem Maße erfordert, in die Bedürfnisse und Ziele von Unternehmen zu integrieren. Denkt auch daran, eine Masterarbeit ist vielleicht die letzte Möglichkeit vor dem Einstieg ins Arbeitsleben sich noch einmal frei einem Thema zu widmen!

Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppen- bzw. Partner:in-Arbeit bearbeitet werden, dabei müsst ihr beachten, dass jede:r von euch einen Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit stellt (s. "8. Was muss ich bei der Anmeldung beachten?" und "9. Wie fülle ich das Formular "Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit" aus?").

Bezüglich des Umfangs einer gemeinsamen Masterarbeit gibt es keine Angaben, de facto wären es immer noch die 60 bis 80 Seiten (s. "19. Wie viele Seiten soll die Masterarbeit umfassen?"), allerdings ist es schwierig, das Thema zu zweit so kompakt auszuarbeiten, deshalb gilt die interne Regel, dass mehr Seiten geschrieben werden können: Die doppelte Seitenanzahl (also 120-160 Seiten) ist etwas hochgegriffen, die Untergrenze liegt also meistens bei 100 Seiten. Hier ist es auf jeden Fall notwendig, mit dem:der Betreuer:in den Umfang der gemeinsamen Arbeit abzustecken und abzuklären!

Außerdem muss bei der Arbeit ersichtlich sein, wer welchen Beitrag geschrieben bzw. konzipiert hat, sodass konkret bewertet werden kann, ob jede:r von euch in der Lage ist, ein bestimmtes Thema selbstständig zu bearbeiten und darzustellen. Das könnt ihr z.B. durch die Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen o.Ä. kenntlich machen. Es muss also eine klare Abgrenzung der einzelnen Beiträge vorliegen.

Dadurch, dass der Titel/Themenwunsch, den du auf dem Anmelde-Antrag angeben musst, nicht bis ins Detail ausgearbeitet sein muss und teilweise auch eher allgemein gehalten werden kann wie z.B. "Medien und Gewalt" oder "Medienkompetenzförderung in der Grundschule" (du stehst ja auch noch am Anfang der Bearbeitung), sind Themen-Dopplungen durchaus möglich. Durch das Setzen unterschiedlicher Schwerpunkte können in Masterarbeiten mit "gleichem Thema" ganz verschiedene Aspekte beleuchtet werden, sodass dieses Thema eben nicht nur einmal vergeben werden kann. Bezüglich der Themenfindung kannst du auch mit deinem:deiner Betreuer:in sprechen, inwieweit es in der Vergangenheit bereits Masterarbeiten zu deinem favorisierten Thema gab.

Wenn du mit deinem:deiner Betreuer:in das Thema deiner Arbeit festgelegt und auch eine:n Zweitbetreuer:in/-gutachter:in gefunden hast, musst du deine Arbeit beim Dekanat anmelden.

Hierfür benötigst du das Formular "Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit"

Dieses musst du entsprechend ausfüllen und an deine beiden Betreuer:innen zur Unterschrift schicken (z.B. per Mail) oder - außerhalb der Pandemie - vorbeibringen. Sobald du das Formular mit den Unterschriften erhalten hast, schickst du es zusammen mit deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung (zu finden in E.L.V.I.S. nach Log-In unter "Meine Immabescheinigung") an Frau Romy Klaer (Sekretärin im Dekanat und Ansprechpartnerin dort für Masterarbeiten; sie sammelt die Anmeldedaten). Sollten deine Betreuer:innen es nicht rechtzeitig schaffen, das Formular zu unterschreiben, können diese auch im Notfall eine Mail an Frau Klaer verfassen, in der sie die Betreuung bestätigen und die Unterschrift nachreichen.

Wenn du eine:n externe:n Zweitbetreuer:in hast, muss diesem Antrag auch ein Erklärungsschreiben für die Berechtigung des:der Zweitbetreuer:in beiliegen (s. "3. Kann eine Masterarbeit auch von einer "externen Person" betreut werden?").

Weiteres zur Anmeldefrist unter "10. Welche Fristen muss ich einhalten?".

Da das Formular ein offizielles Dokument und damit Eigentum der Universität Erfurt darstellt, können wir euch dieses aus rechtlichen Gründen nicht direkt zeigen, wir versuchen aber so gut wie möglich die einzelnen Schritte zu beschreiben.

1.Seite:

  • Kasten: Philosophische Fakultät
  • Programm: Kinder- und Jugendmedien (M.A.)
  • Ankreuzen, wann man mit der Bearbeitungszeit beginnen will (Jahreszahl noch ergänzen)
    • zum 01.04.: Fall Sommersemester - Anmeldefrist: 15.03., Bearbeitungszeit startet am 01.04.
    • zum 01.10.: Fall Wintersemester - Anmeldefrist: 15.09., Bearbeitungszeit startet am 01.10.
    • zum __.__: Fall "zwischen den Semestern" - Anmeldefrist zu jedem 15. eines Monats (s. "Welche Fristen muss ich beachten?")
  • persönliche Daten ergänzen
  • Vorschlag für d. Betreuer(in): hier den:die Erst-Betreuer:in einfügen, Erst-Betreuer:in muss hier dann noch unterschreiben
  • Vorschlag für d. Zweitprüfer(in): hier den:die Zweit-Betreuer:in einfügen, Zweit-Betreuer:in muss hier dann noch unterschreiben
  • Wenn du deine Arbeit mit Kommiliton:innen zusammen schreibst, müssen darunter noch Name(n) und die Matrikelnummer(n) der Kommiliton:innen eingefügt werden.
    Achtung: Wenn du mit einem:einer Kommiliton:in eine gemeinsame Masterarbeit verfasst, dann reicht es nicht aus, einen gemeinsamen Antrag zu stellen, sondern jede:r von euch muss einen Antrag stellen!
    Mehr dazu unter "6. Ich möchte die Masterarbeit mit einem:r Kommiliton:in zusammen schreiben, was muss ich beachten?".
  • Themenwunsch: Hier fügst du den Titel deiner Arbeit ein
    Achtung: Überlege dir die Formulierung des Titels deiner Arbeit genau, da du diesen nur in Ausnahmefällen noch einmal ändern kannst. So, wie du hier den Titel deiner Arbeit angibst, so wird er dann auch auf deinem Zeugnis erscheinen. Eine Änderung/Ergänzung eines Untertitels ist immer möglich, dieser steht dann jedoch nicht auf dem Zeugnis. Mehr dazu findest du auch unter "13. Ich habe die Masterarbeit bereits angemeldet und möchte den Titel noch einmal verändern, was kann ich tun?".
  • Programm-Schwerpunkt entsprechend d. Prüfungsordnung: Hier schreibst du die Prüfungsordnung, die für dich gilt, hinein: M_PO_KJM-2017
  • Datum und deine Unterschrift

2.Seite: füllt der:die Erst-Betreuer:in aus

Wenn beide Seiten ausgefüllt und von beiden Betreuer:innen unterschrieben sind, kannst du es an das Dekanat schicken und somit deine Arbeit anmelden (s. "8. Was muss ich bei der Anmeldung beachten?").

Anmeldefrist:

Du kannst deine Masterarbeit jeweils zum 15. eines Monats anmelden (im äußersten Notfall auch am 16. eines Monats). Idealerweise ist das im Sommersemester der 15. März und im Wintersemester der 15. September.
Anmeldung bedeutet: das Formular (s. "8. Was muss ich bei der Anmeldung beachten?") ausgefüllt und von beiden Betreuer:innen unterschrieben an Frau Klaer vom Dekanat senden.

Die Bearbeitung des Antrags benötigt von Seiten des Dekanats 2 Wochen. Ist das Thema genehmigt, bekommst du ein Schreiben vom Dekanat zugesandt, in dem das Thema und die Prüfer:innen bestätigt werden. Dann kannst du zum 01. April bzw. 01. Oktober anfangen, deine Masterarbeit zu verfassen. Ab diesem Datum startet die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit.

15. eines Monats bedeutet aber auch, dass du beispielsweise am 15. Februar, 15. April bzw. 15. August oder 15. Oktober, usw. anmelden kannst, sodass du dann am 01. März, 01. Mai, 01. September oder 01. November mit der Bearbeitung starten kannst.
Achtung: Bei diesen Fällen liegt die Masterarbeit zwischen zwei Semestern bzw. reicht die Bearbeitungszeit noch in das "neue Semester" hinein, sodass du dich für dieses Semester noch einmal rückmelden musst. Du musst für die gesamte Bearbeitungszeit eingeschriebene:r Student:in sein.
Anmerkung: Ist die Masterarbeit in diesem Fall deine letzte Prüfungsleistung, dann stellt die Abgabe der Masterarbeit den Tag der letzten Prüfung dar, sodass du einen Teil des Semesterbeitrags im Nachhinein erstattet bekommen kannst.

Bearbeitungsfrist:

Für die Bearbeitung deiner Masterarbeit hast du 5 Monate Zeit. Meldest du also beispielsweise deine Masterarbeit am 15. März beim Dekanat an, so beginnt deine Bearbeitungszeit am 01. April und reicht bis zum 31. August.

Bewertungsfrist:

Nachdem du deine Masterarbeit abgegeben hast, haben deine Betreuer:innen 8 Wochen Zeit für die Begutachtung deiner Arbeit. Es kann aber auch vorkommen, dass diese Zeit mal nicht ausreicht - auch Betreuer:innen sind mal krank oder haben viel um die Ohren. Fragt bitte dann bei euren Betreuer:innen nach. Das Dekanat mahnt diese nach 2 Wochen erstmals an.
Wenn du also beispielsweise am 31. August deine Masterarbeit abgegeben hast, haben deine Betreuer:innen bis zum 31. Oktober Zeit, ein Gutachten für deine Masterarbeit zu erstellen und diese somit zu bewerten.

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 5 Monate (s. auch "10. Welche Fristen muss ich einhalten?").

Im Falle einer schweren Erkrankung, einer Erkrankung oder der Betreuung von Familienangehörigen oder einer besonderen psychischen Belastung oder Einschränkung im Alltag kannst du einen Härtefallantrag/Nachteilsausgleich stellen. Dieser stellt sicher, dass dir mehr Bearbeitungszeit als die angesetzten 5 Monate zusteht.

Wenn dir das bereits im Vorfeld bewusst ist, kannst du diesen auch direkt bei der Anmeldung des Themas stellen.

Das Gleiche gilt für Menschen mit Behinderungen, im Falle einer Schwangerschaft und/oder Mutterschutz während der Bearbeitung deiner Masterarbeit. Hier kannst du dich auch an den Diversitätsbeauftragten der Universität oder die:den Beauftragte:n für das Studium mit Kind (Dezernat 1: Studium und Lehre) wenden.

Darüber hinaus kannst du eine Fristverlängerung erwirken bei:

  • Krankheit: Das wollen wir hier mit Beispielen vom obigen Härtefallantrag/Nachteilsausgleich abgrenzen: Wenn du dir beispielsweise ein Bein gebrochen hast oder eine schwere Erkältung hast, musst du das Formular zur Krankheitsanzeige ausfüllen oder ausfüllen lassen und innerhalb von 3 Werktagen an das Dezernat 1: Studium und Lehre schicken. Es beinhaltet eine Ärztliche Erklärung zu deiner Prüfungsunfähigkeit, bei dem aus ärztlicher Sicht bestätigt werden muss, seit wann du prüfungsunfähig bist und wie lange dies noch der Fall sein wird. Hast du also 1 Woche lang eine schwere Erkältung, erwirkst du mit dieser Krankheitsanzeige eine Verlängerung deiner Bearbeitungszeit um 1 Woche. Hast du dir ein Bein gebrochen und musst z.B. für 1 Monat zur Reha, dann verlängert sich deine Bearbeitungszeit für die Masterarbeit um 1 Monat.

Zum Formular Krankheitsanzeige (Unter "Während der Bearbeitungszeit - Verlängerung der Bearbeitungszeit")

  • Unvorhersehbaren Problemen mit Quellen- oder Datenzugängen, mit Praxispartner:innen, Interviewpartner:innen, etc.: Hier ist eine Fristverlängerung nicht immer automatisch gegeben, diese entscheidet der Master-Prüfungsausschuss. Dafür musst du einen Antrag an diesen richten und begründen, warum und wie lange du deine Bearbeitungszeit verlängern möchtest. Zudem muss das Schreiben eine Stellungnahme des:der Erstbetreuer:in enthalten.

Musterschreiben (Unter "Während der Bearbeitungszeit - Verlängerung der Bearbeitungszeit")

Wenn deine Prüfungsunfähigkeit bzw. die Verhinderung durch andere Gründe vom Master-Prüfungsausschuss anerkannt werden, erhältst du ein Schreiben vom Dekanat mit dem neu errechneten Abgabetermin deiner Masterarbeit.

Die Anmeldung des Themas ist aus Sicht des Dezernats Studium und Lehre ein Verwaltungsakt, da man zu diesem Thema eine Prüfungsleistung erbringt. Rein rechtlich muss demnach der Titel, den du auf den Antrag schreibst, identisch sein mit dem Titel, der final auf deiner Arbeit steht.

Da sich Arbeitsthemen allerdings im Laufe der Bearbeitungszeit ändern oder beispielsweise auch Projektpartner:innen wegbrechen könnten, ist eine Titeländerung bei solchen begründeten Ausnahmefällen möglich.

Dafür musst du einen schriftlich begründeten Antrag an den Master-Prüfungsausschuss stellen. Diesen musst du bis spätestens 4 Wochen vor deinem Abgabetermin dort eingereicht haben und dein:e Erst-Betreuer:in muss dabei schriftlich Stellung nehmen.

Musterschreiben (Unter "Während der Bearbeitungszeit - Rückgabe oder Änderung des Themas")

Eine Änderung oder Ergänzung des Untertitels deiner Arbeit ist immer möglich, diese Änderung/Ergänzung erscheint dann allerdings nicht auf deinem Zeugnis.

Wenn du also beispielsweise auf dem Anmelde-Antrag als Titel "Medienkompetenzförderung in der Grundschule" angegeben hast, dann steht dieser Titel auch so auf deinem Zeugnis. Möchtest du noch einen Untertitel "Eine Untersuchung am Beispiel von 6- bis 11-Jährigen" ergänzen, so kannst du diesen auf deiner Masterarbeit ergänzen, allerdings steht dieser dann nicht im Zeugnis.

Der Untertitel ist also quasi kein Bestandteil des oben beschriebenen Rechtsaktes. Dieser bezieht sich nur auf den Titel, den man beantragt hat.

Rechtschreib- und Tippfehler dürfen korrigiert werden!

Überlege dir also bereits bei der Anmeldung deiner Arbeit einen Titel (und bei Bedarf auch einen Untertitel) und versuche dabei, dein Thema schon so konkret wie möglich zu umreißen.

Nach der Anmeldung hast du einen Monat Zeit, das Thema deiner Arbeit zurückzugeben.

Diesen Anspruch auf Rückgabe des Themas hast du nur einmal, also überlege dir im Vorfeld, welches Thema am besten für dich zu "bewältigen" ist - sicherlich ist es hilfreich eine gewisse Begeisterung bzw. Motivation für dieses Thema zu aufzubringen, da du dich schließlich auch 5 Monate damit beschäftigen wirst. Wenn du dir unsicher bist, stehen deine Betreuer:innen auch gerne beratend zur Seite. Wenn du das Thema dennoch zurückgeben möchtest, musst du einen Antrag an den Master-Prüfungsausschuss mit einer Begründung richten und der:die Erstbetreuer:in muss die Kenntnisnahme innerhalb dieses Schreibens noch bestätigen.

Musterschreiben (Unter "Während der Bearbeitungszeit - Rückgabe oder Änderung des Themas")

Nein, die Masterarbeit muss nicht die letzte Prüfung innerhalb deines Masterstudiums darstellen. So kannst du beispielsweise nach der Abgabe der Masterarbeit noch ein Seminar, z.B. die Selbststudieneinheit, offen haben und diese Prüfungsleistung erst nach der Masterarbeit erbringen. Es ist auch möglich, die Masterarbeit bereits im dritten Semester zu schreiben, in diesem Fall stellt die Masterarbeit eben auch nicht die letzte Prüfungsleistung dar.
Wichtig ist, dass du bis zur Abgabe deiner letzten Prüfungsleistung immatrikuliert bist. Wenn es sich bei der Masterarbeit um die letzte Prüfung handelt, musst du also bis zum Zeitpunkt der Abgabe immatrikuliert sein (s. "10. Welche Fristen muss ich beachten?").

Die Masterarbeit kannst du in deutscher oder auch in englischer Sprache verfassen, Möchtest du deine Arbeit in einer anderen Sprache schreiben, so benötigst du die Zustimmung deines:deiner Erst-Betreuer:in bevor du das Thema anmeldest. Ist diese gegeben, musst du zusätzlich noch eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache deiner Masterarbeit anhängen.

Das ist abhängig von deinem:deiner Betreuer:in, manche Dozierende wollen ein Exposé, manche nicht. Wenn feststeht, wer dein:e Erst-Betreuer:in ist, kannst du das per Mail ganz einfach abklären.
Ein Exposé ist aber nicht nur für dein:e Betreuer:in wichtig, sondern kann auch für dich nützlich sein: Vielleicht hilft es dir ja auf 1-2 Seiten einfach mal aufzuschreiben, um was es in deiner Arbeit gehen soll und was du genau wie untersuchen möchtest. Damit kannst du dann auch deine weiteren Überlegungen strukturieren und zusätzlich dein Vorgehen planen.

Die erste Seite deiner Masterarbeit bildet das Titel-/Deckblatt. Des Weiteren sollte deine Arbeit die üblichen formalen Elemente wie ein Inhaltsverzeichnis, ein Literatur- bzw. Quellenverzeichnis, Seitenzahlen und eine Eigenständigkeitserklärung enthalten. In dieser versicherst du, dass du die Arbeit selbstständig verfasst hast und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet hast.

Inhaltlich orientierst du dich am besten an den üblichen Anforderungen einer (Fragestellung, Erkenntnisinteresse, Forschungsstand, Theorie, Empirie, Ergebnisse, Schluss/Ausblick). Ein Abstract ist kein Muss, ist aber sicher hilfreich, deine Arbeit noch einmal zusammenzufassen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du diese inhaltlichen Punkte auch gerne noch einmal mit deinem:deiner Betreuer:in besprechen und wenn nötig detaillierter abstecken.

Außerdem musst du deiner Arbeit eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beifügen, sodass gewährleistet ist, dass du bis zum Zeitpunkt der Abgabe eingeschriebene:r Student:in bist.

Die Master Rahmenprüfungsordnung gibt einen Umfang von 25.000 Wörtern vor, das sind ca. 60 Seiten. Da man das bei einer Masterarbeit nie pauschal festlegen kann, sprechen die Dozierenden oft von einem Umfang von 60 bis 80 Seiten. Im Zweifelsfall kannst du dich aber auch noch einmal bei deinen Betreuer:innen erkundigen, welchen Umfang sie auch im Hinblick auf dein Thema erwarten.

Diesen Fall gab es in unserem Studiengang noch nicht. Erstrebenswert ist ein Wechsel des:der Betreuer:in auf jeden Fall nicht, da dies wahrscheinlich mit einem sehr hohen formalen und organisatorischen Aufwand verbunden wäre. Wählt also das Thema und den:die Betreuer:in nach euren Präferenzen aus und versucht durch die zuvor belegten Seminare, die potentiellen Betreuer:innen kennenzulernen, um dann sorgfältig eine Auswahl eines:einer Betreuer:in treffen zu können.

Ja, das ist möglich, allerdings nur, wenn du selbst Kontakt zu den Personen, die die für dich interessante Arbeit geschrieben haben, suchst. Wenn bereits ähnliche Themen in Masterarbeiten behandelt wurden, dann dürfen die Betreuer:innen diese Masterarbeiten natürlich nicht an Dritte weitergeben, jedoch kannst du dich nach einem Kontakt erkundigen und dann selbst den Kontakt zu deinen Kommiliton:innen oder ehemaligen KJM-Studies suchen und so vielleicht Einblicke in deren Masterarbeiten gewinnen.

Wenn du beispielsweise Geräte wie eine Videokamera oder ein Aufnahmegerät im Rahmen deiner Erhebung benötigst, kannst du versuchen, diese über das Universitätsrechen- und Medienzentrum auszuleihen. Diese Geräte werden kostenlos und in der Regel auch an Studierende verliehen oder eventuell kann auch dein:e Betreuer:in die Ausleihe dieser Geräte veranlassen.

Benötigst du beispielsweise mehrere Tablets für eine Schulklasse o.Ä., dann könntest du diese Geräte gegen eine Tagesgebühr beim Landesfilmdienst Thüringen ausleihen.

Wenn es um spezielle Programme/Software z.B. für die Datenauswertung geht, kannst du die Computerräume im KIZ des Universitätsrechen- und Medienzentrums verwenden. Auf der Seite Terminalpool kannst du dir einen Platz bzw. Raum reservieren, einsehen, welche Räume noch frei bzw. bereits belegt sind und über welche Software die Computer dort verfügen. Achte auch jetzt zu Corona-Zeiten darauf, ob die Räume aktuell zur Verfügung stehen und halte dich an die Nutzungsregeln dieser Räume!

Vorhandene Software am Seminar für Medien- und Kommunikationswissenschaft:

  • Befragungstool EFS Survey (Unipark): Es besteht ein beschränkter Zugang zur Software, d.h., dass ein Account für dich über Sven Jöckel (bzw. bis 20.08.2021 über Markus Seifert) eingerichtet werden kann, allerdings können für alle Studierende nur maximal 25 Projekte zeitgleich aktiv sein.
  • MAXQDA: Zum Einen kann nach Hinterlegen eines Pfands im Sekretariat bei Frau Grube eine Portable Lizenz für MAXQDA per USB Stick ausgeliehen werden. Da es sich dabei um einige ältere Lizenzen und nur wenige aktuelle handelt, strebt das Seminar an, nun auch einen Netzwerklösung zu finden. Zum Anderen könnt ihr auch eine Studierendenlizenz erwerben bzw. Probelizenzen/Testversionen nutzen oder den kostenlosen Viewer, wenn ihr schon codiert habt.
  • SPSS: Wie oben bereits erwähnt, kann SPSS auf den Computern des Rechenzentrums genutzt werden. Generell gibt es auch hier Probelizenzen bzw. vergünstigte Studierendenlizenzen (allerdings immer noch teuer). Daher empfiehlt das Seminar das Open Source Programm Jamovi, welches auf der Software R aufbaut.
  • Vereinzelt stehen auch weitere Programme wie z.B. Auswertungssoftware für komplexe Verfahren (Strukturgleichungsmodelle etc.) zur Verfügung. Diesbezüglich kannst du direkt bei deinem:deiner Betreuer:in nachfragen, ob diese a) Erfahrung damit haben und b) eine Lizenz zur Verfügung steht.

Überlege dir am besten vorher, welche Technik du benötigst und wie du an die Geräte oder die Software gelangen kannst. Notfalls kannst du auch dein:e Betreuer:in um Hilfe bitten oder dich bei deinen Kommiliton:innen umhören.

Das kann man pauschal schwer sagen, es kommt auf die Fragestellung in deiner Masterarbeit an. Wenn deine Fragestellung einerseits ein komplexes Modell erfordert, dann musst du dieses wahrscheinlich auch berechnen und statistisch auswerten. Wenn du andererseits eher explorativ vorgehst und eine einfache Methodik auswählst, dann ist das auch möglich. Wenn du dir unsicher bist, kannst du gerne mit deinem:deiner Betreuer:in sprechen, was möglich ist und was nicht. Dabei kommt es auch auf deinen eigenen Hintergrund an: Welche Kenntnisse hast du bezüglich quantitativer Forschung bereits erworben (im Bachelor, in Seminaren im Master)? Traust du dir zu, ein komplexes Modell zu berechnen oder möchtest du eher einfache Tests und Analysen in deine Arbeit einbauen? Dementsprechend solltest du die Methode in deiner Arbeit anpassen und frühzeitig überlegen, welche Auswertungsmöglichkeiten dir zur Verfügung stehen.

Nein, die Masterarbeit muss nicht verteidigt werden.

Die Benotung der Masterarbeit setzt sich aus den beiden Gutachten deiner Betreuer:innen zusammen. Dabei zählt die Bewertung des:der Erstbetreuer:in genauso viel wie die Bewertung des:der Zweitbetreuer:in, die Benotungen sind also nicht unterschiedlich, sondern gleich gewichtet.

Die Masterarbeit entspricht 30 LP (Leistungspunkten/Credit Points/ECTS-Punkten).

Deine Masterarbeit musst du (noch) in zweifacher Ausführung in gebundener Form im Dekanat abgeben. Diese zwei gebundenen Exemplare erhalten deine Betreuer:innen. Zusätzlich musst du deine Arbeit in digitaler Form abgeben. Hier benötigst du zwei Versionen für deine Betreuer:innen und eine Version für das Archiv.

Warum noch?

Gerade in Corona-Zeiten ist es schwierig, eine Masterarbeit in ausgedruckter und gebundener Form abzugeben. Deswegen wird immer mehr versucht, auch für die Abgabe der Masterarbeit den digitalen Weg einzuschlagen.

Falls es dir nicht möglich ist, durch die aktuellen Corona-Maßnahmen deine Masterarbeit ausgedruckt und gebunden abzugeben, dann melde dich bei Frau Klaer und Herr Jöckel (in Cc) und ihr könnt dann gemeinsam eine digitale Abgabe organisieren. Derzeit überlegt das Dekanat auch, die Abgabe über Wiseflow zu ermöglichen, wie Sie seit SoSe 2021 in der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät möglich ist. Infos folgen!

Auf die Abgabe der Masterarbeit folgt die Bewertungszeit, in der die Betreuer:innen das Gutachten bzw. die Bewertung für die Masterarbeit erstellen.
Wenn es sich bei der Masterarbeit um die letzte Prüfungsleistung handelt, erhältst du danach das Masterzeugnis und wirst in diesem Zuge automatisch exmatrikuliert.

Zuallererst: Wir hoffen natürlich alle, dass ihr die Masterarbeit besteht!

Die Arbeit gilt als nicht bestanden, wenn du sie nicht fristgerecht beim Master-Prüfungsausschuss abgegeben/eingereicht hast oder beide Betreuer:innen/Prüfer:innen die Arbeit mit "nicht ausreichend" bewertet haben (nicht ausreichend entspricht einer Note von 5,0).

Wenn du die Masterarbeit erstmalig nicht bestanden hast, kannst du diese noch einmal wiederholen, aber zu einem anderen Themengebiet.

Wenn du bei dieser "neuen Arbeit" das Thema zurückgeben willst, kannst du davon nur Gebrauch machen, wenn du das Thema bei deiner ersten Arbeit nicht bereits zurückgegeben hast (s. "14. Was kann ich tun, wenn ich merke, dass mein Masterarbeits-Thema doch nicht das Richtige für mich ist?").

Für die Anmeldung der "neuen Arbeit" gilt die gleiche Regelung, dass diese zu jedem 15. eines Monats angemeldet werden kann. Die Bearbeitungszeit beginnt dann dementsprechend zum 01. des darauffolgenden Monats.

In letzter Zeit kommt es vor, dass man nach Abschluss einer Masterarbeit von einem Verlag ein Angebot bekommt, die Masterarbeit zu veröffentlichen. Oftmals ist eine solche Veröffentlichung sogar kostenlos. Das Copy-Right eurer Arbeit gehört euch, sodass ihr frei entscheiden könnt, wie ihr die Arbeit veröffentlichen wollt. Viele dieser Verlage, die euch anschreiben, führen aber keine Qualitätskontrolle durch und verlangen dann hohe Preise für die gedruckten (book-on-demand) Bücher. Seriöse Wissenschaftsverlage verlangen oftmals einen Druckkosten-Zuschuss. Sprecht am besten mit euren Betreuer:innen, wenn ihr ein Angebot bekommt oder wenn ihr eure Arbeit veröffentlichen wollt. Für eine wissenschaftliche Karriere ist eine Veröffentlichung als Beitrag in einer Fachzeitschrift oder bei einem renommierten Wissenschaftsverlag sicher hilfreicher.